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Heizkostenzuschuss des Landes 2024

Das Land Salzburg leistet für die Heizperiode 2023/2024 nach Maßgabe der Richtlinie den Antragstellerinnen/Antragstellern einen Zuschuss für die Beheizung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt einmalig 600 Euro

Die Antragsfrist läuft von 1.1.2024 bis 30.9.2024.


Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren monatliche Nettoeinkommen je Haushalt (aktuelles Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen) nachfolgende Werte nicht überschreiten:


Alleinlebende/AlleinerzieherInnen € 1.392,00
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften € 1.820,00
Die Einkommensgrenze erhöht sich
für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfebezug um € 385,00
für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfebezug um € 621,00
jede weitere erwachsene Person im Haushalt um € 621,00

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ausschließlich über das Internet
(www.salzburg.gv.at/heizscheck) möglich. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich. Personen, die keinen Internetzugang haben, können die Anträge am Marktgemeindeamt Abtenau (Feldhofer Sandra) bis 30.09.2024 stellen.

 

- Richtlinie des Landes Salzburg

- Heizkostenzuschuss