Heizkostenzuschuss 2023
Das Land Salzburg gewährt einen einmaligen Heizkostenzuschuss von € 300,00. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren monatliche Nettoeinkommen je Haushalt (aktuelles Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen) nachfolgende Werte nicht überschreiten:
Alleinlebende/AlleinerzieherInnen: € 1.055,00
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften: € 1.583,00
Die Einkommensgrenze erhöht sich
für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfebezug um € 326,00
für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfebezug um € 530,00
jede weitere erwachsene Person im Haushalt um € 530,00
Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ausschließlich über das Internet (www.salzburg.gv.at/heizscheck) möglich. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich. Personen, die keinen Internetzugang haben, können die Anträge am Marktgemeindeamt Abtenau (Feldhofer Sandra) bis 31.05.2023 stellen.
> zu den Richtlinien 2023 des Landes Salzburg zum Heizkostenzuschuss