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Zweitwohnsitzabgabe
Seit 01.01.2023 wird in der Marktgemeinde Abtenau die Zweitwohnsitzabgabe eingehoben.
Grundlage ist das Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz, LGBl 71/2022 (ZWAG)
Zur Zweitwohnsitzabgabe darf auf das Informationsblatt hingewiesen werden.
Die Aufnahme bzw. Auflassung eines Zweitwohnsitzes ist mit dem dafür vorgesehenen Formular der Abgabenbehörde (Gemeinde) anzuzeigen. - Anzeigeformular
Darüber hinaus ist bis zum 15. Jänner für das abgelaufene Kalenderjahr eine Abgabenerklärung einzureichen, wo Ausnahmen geltend gemacht werden können.
Ausnahmen sind:
- Für touristische Beherbergung (außer Ferienwohnungen, die länger als 6 Monate vermietet wurden)
- Für land- oder fortwirtschaftliche Zwecke (zB. Bewirtschaftung von Almen oder Forstkulturen)
- Für Zwecke der Ausbildung, Berufsausbildung, soweit ein Wohnbedürfnis besteht
- Für Zwecke der notwendigen Pflege oder Betreuung von Menschen
- Wohnungen die durch Rechtserwerb von Todeswegen oder nach 10-jährige Hauptwohnsitznutzung durch Schenkung oder Übergabevertrag erworben werden
- Ein entsprechendes Musterformular für die Abgabenerklärung wird noch vom Land Salzburg ausgearbeitet und steht ab dem 4. Quartal 2023 zur Verfügung.
> Abgabenerklärung für die Zweitwohnsitzabgabe
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