Heizkostenzuschuss 2023, Richtlinie 2022-2023 NEU
Das Land Salzburg gewährt einen einmaligen Heizkostenzuschuss von € 600,00. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren monatliche Nettoeinkommen je Haushalt (aktuelles Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen) nachfolgende Werte nicht überschreiten:
Alleinlebende/AlleinerzieherInnen: € 1.300,00
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften: € 1.700,00
Die Einkommensgrenze erhöht sich
für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfebezug um € 360,00
für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfebezug um € 580,00
jede weitere erwachsene Person im Haushalt um € 580,00
Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ausschließlich über das Internet (www.salzburg.gv.at/heizscheck) möglich. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich. Personen, die keinen Internetzugang haben, können die Anträge am Marktgemeindeamt Abtenau (Feldhofer Sandra) bis 31.07.2023 stellen.
Personen, die für die Heizperiode 2022/2023 bereits einen Heizkostenzuschuss des Landes in Höhe von € 300,00 gemäß der bislang geltenden Richtlinie erhalten haben, wird von Amts wegen (d.h. ohne neuerliche Antragstellung) ein weiterer Zuschuss in Höhe von € 300,00 ausbezahlt.
> zu den Richtlinien 2023 des Landes Salzburg zum Heizkostenzuschuss