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Volksbegehren

VOLKSBEGEHREN

Die Volksbegehren

- „Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl"
- „Karfreitag-Feiertag für Alle"
- „Polizei – kritischer Personalmangel"
- „Transparenz im Parlament"
- „GRATIS Verhütung"

können im Eintragungszeitraum vom 15. Juni 2026 bis 22. Juni 2026 zu den nachstehenden Zeiten am Marktgemeindeamt (Meldeamt) unterschrieben werden: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Mittwoch von 08:00 bis 20:00 Uhr.


Die Eintragung muss nicht auf der Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).


Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 11. Mai 2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

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