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Heizkostenzuschuss des Landes 2023 - Verlängerung der Antragsfrist bis 31.10.2023

Die Salzburger Landesregierung hat aufgrund der anhaltenden Teuerungssituation beschlossen, die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg 2023 bis 31.10.2023 zu verlängern.

Die Antragstellung ist von 15.09.2023 bis 31.10.2023 möglich.

ACHTUNG: Wenn Sie heuer bereits einen Heizkostenzuschuss erhalten haben, können Sie für dieses Jahr keinen weiteren Heizkostenzuschuss mehr geltend machen.

Das Land Salzburg gewährt einen einmaligen Heizkostenzuschuss von € 600,00. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren monatliche Nettoeinkommen je Haushalt (aktuelles Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen) nachfolgende Werte nicht überschreiten:


Alleinlebende/AlleinerzieherInnen € 1.300,00
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften € 1.700,00
Die Einkommensgrenze erhöht sich
für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfebezug um € 360,00
für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfebezug um € 580,00
jede weitere erwachsene Person im Haushalt um € 580,00


Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ausschließlich über das Internet
(www.salzburg.gv.at/heizscheck) möglich. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich. Personen, die keinen Internetzugang haben, können die Anträge am Marktgemeindeamt Abtenau (Feldhofer Sandra) bis 31.10.2023 stellen.